Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dr. Peter Fischer TeamDesign, Ahrensburg
§1 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber erteilt Dr. Fischer(nachfolgend "Auftragnehmer") einen Auftrag zur Beratung und Unterstützung bei Vorhaben, so wie sie im Auftrag beschrieben sind.
§2 Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrages ist die im Auftrag vereinbarte Beratungsleistung, nicht aber ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg aus dieser Beratung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Dritter zu bedienen.
Gelangen dem Auftragnehmer nach Abschluss des Auftrages Änderungen der Sach- und Rechtslage zur Kenntnis, so ist er nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf solche Änderungen und die sich daraus ergebenden Folgerungen hinzuweisen, auch wenn die Auswirkungen auf den Gegenstand diese Vertrages offenkundig sind.
Nicht Gegenstand des Vertrages sind Beratungen in Rechts- Versicherungs- und Steuerfragen, dsgl. nicht die Beratung bei baulichen Massnahmen. Die Einschaltung von Angehörigen entsprechender Berufsgruppen wird vom dem Auftraggeber direkt vorgenommen.
§3 Schweigepflicht
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggeber, vertraulich zu behandeln. Materialien jeder Art, insbesondere Berichte und Empfehlungen, darf der Auftragnehmer nur mit Einwilligung des Auftraggebers Dritten zugänglich machen.
Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages hinaus und erstreckt sich auch auf alle Mitarbeiter des Auftragnehmers. Betriebsfremde Dritte müssen von diesem auf die Vertraulichkeitspflicht hingewiesen werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen dieses Auftrages (auch personenbezogen) Daten über den Geschäftbetrieb des Auftraggebers zu sammeln, zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen, dieses gilt auch für den Einsatz von EDV.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
4.1. Allgemeines
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnemer nach Kräften bei der Durchführung der Beratung zu unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen in seiner Betriebssphäre zu schaffen, die der ordnungsgemässen Durchführung des Auftrages dienlich sind. Dazu zählt u.a., dass der Auftraggeber
- auf Anforderung abschliessbare Räume zur Verfügung stellt, zu denen der Zutritt nur besonders befugten Personen gestattet ist;
- eine oder mehrere Kontaktpersonen aus seinem Betriebs zu benennen, die dem Auftragnehmer während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht und ermächtigt ist, Erklärungen abzugeben, die für die Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind;
- alle erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt;
- eine Kontaktperson benennt, die dem Auftragnehmer jederzeit Zugang zu den für seine Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und die ggf. ohne besondere Aufforderung von Umständen Kenntnis gibt, welche für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können;
- die Bereitstellung von ausreichend Rechnerzeiten etc. für die Ermittlung und Auswertung von Daten.
4.2. Besondere Pflichten
Für den Fall, dass der Auftragnehmer beabsichtigt, für den Auftrag selbst oder hinsichtlich des diesem Auftrag zugrunde liegenden Gegenstandes öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen, weist der Auftragnehmer darauf hin, dass bestimmte Umstände subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 StBG darstellen, wobei sich Einzelheiten aus den jeweiligen Förderrichtlinien in Zusammenhang mit § 264 StGB ergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich insofern, alle Angaben wahrheitsgemäss zu machen.
§ 5 Vergütung
5.1. Honorar
Die Art der Vergütung der erbrachten Leistungen wird im erteilten Auftrag bestimmt. Wenn nichts anderes vereinbart wird, wird nach Zeit und Material abgerechnet.
5.2. Reisekosten
Übernachtungskosten und sonstige Reiseauslagen werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe voll ersetzt.
Ebenso werden von dem Auftraggeber ersetzt:
Fahrtkosten 1. Klasse inkl. Nebenkosten bei Bahnnutzung, Business-Class bei Flügen, erforderliche Mietwagenkosten oder € 0,80 /km bei Benutzung des eigenen PKWs.
Reisen (ohne An- und Abreise), deren Kosten voraussichtlich mehr als 15% des Gesamthonorars betragen, sollen nur nach Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt werden.
5.3. Sonstige notwendige Auslagen werden dem Auftragnehmer gemäss Nachweis erstattet.
5.4. Auf Verlangen sind dem Auftragnehmer die voraussichtlich anfallenden Reisekosten im Voraus zu bezahlen.
5.5. Zahlungsweise
Die Zahlungsweise wird bei Auftragserteilung festgelegt. Bei länger andauernden Projekten werden angemessene monatliche Abschlagszahlungen vereinbart.
5.6. Fälligkeit
Alle Forderung werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
5.7. Sonstiges
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist allen Rechnungsgrössen hinzuzurechnen und wird gesondert ausgewiesen.
Ist der Auftrag von mehreren Auftraggebern gemeinsam erteilt worden, so haften diese für die Forderungen des Beraters gesamtschuldnerisch.
§ 6 Gewährleistung
6.1. Alle Beratungen und Unterstützungen sowie Empfehlungen und Prognosen zu sonstigen Fragen des unternehmerischen Ermessens werden von dem Auftragnehmer nach besten Wissen und Gewissen erbracht, eine Gewährleistung übernimmt der Auftragnehmer nicht.
6.2. Der Auftragnehmer übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass die gemachten Empfehlungen den rechtlichen Bestimmungen oder bestehenden Verträgen entsprechen, dieses gilt auch für alle steuerlichen Auswirkungen dieser Empfehlungen. Dem Auftraggeber wird empfohlen, für diese Bereiche entsprechende Sachverständige zu befragen.
6.3 Ist eine Leistung des Beraters mit Mängeln behaftet, so kann der Auftraggeber eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. Kann der Mangel durch wiederholte Nachbesserung nicht beseitigt werden, kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung des Honorars verlangen. Beide Seiten haben keinen Anspruch auf Ersatz von Kosten, die bei der Nachbesserung anfallen, weitergehende Schadensersatzansprüche regelt § 7.
6.4. Offensichtliche Mängel (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler etc.) können vom Auftragnehmer jederzeit berichtigt werden, auch gegenüber Dritten. Derartige Mängel müssen von Auftraggeber unverzüglich gerügt werden, sonst erlischt eine Verpflichtung zur Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer.
6.5. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach § 6.2 verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.
§ 7 Haftungsbeschränkung
7.1. Der Auftragnehmer haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bleibt die Haftung bei grober Fahrlässigkeit in jedem Falle auf die Höhe des Honorars begrenzt, maximal jedoch auf DM 10.000,--.
7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei erstellten EDV-Anwendungen einen Probelauf durchführen zu lassen. Ferner muss er sicherstellen, dass in den ersten drei Monaten nach der Einführung eines neuen EDV-Programms neben der Bearbeitung durch die EDV-Anlage weiter die Möglichkeit besteht, diese Arbeiten in der bisherigen Weise zu erledigen.
§ 8 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters
Alle verfertigten schriftlichen Berichte und Ausarbeitungen sind das uneingeschränkte geistige Eigentum des Beraters, der Auftraggeber erhält das Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen des Beraters.
§ 9 Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von dem Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung durch den Auftragnehmer, so ist dieser zur fristlosen Kündigung des Beratungsvertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält seinen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen sowie des entstandenen Schadens. Dieses gilt auch, wenn der Auftragnehmer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
§ 10 Kündigung des Auftrages
Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im übrigen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Kündigt der Auftraggeber ohne einen wichtigen Grund, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung aller angefallenen Auslagen. Kündigt der Auftraggeber aus einem wichtigem Grund, den er nicht zu vertreten hat, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bisher erbrachten Leistung sowie der Erstattung aller angefallenen Auslagen.
Ist der Auftragnehmer durch Krankheit an der Durchführung des Auftrages verhindert, wird die vereinbarte Frist zur Auftragserfüllung um bis zu 4 Wochen verlängert.
§ 11 Aufbewahrungspflicht von Unterlagen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm vom Auftraggeber überlassene Unterlagen drei Jahre lang nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren oder sechs Monate nach der schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber zur Abholung bereitzuhalten.
§ 12 Sonstiges
Es ist ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
Es sind keine weiteren Abreden zwischen den Parteien getroffen worden, - alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.